Drittes Geschlecht in Stellenanzeigen: So vermeiden Sie auch künftig ungewollte Diskriminierung

Die Zeit, in der Stellensuchende als Bewerberinnen und Bewerber bezeichnet wurden, ist vorbei. Neben „männlich“ oder „Herr“ sowie „weiblich“ oder „Frau“ ist mit „divers“ das dritte Geschlecht eingeführt worden. Das hat weitreichende Folgen für betriebliche Abläufe und führt bei Arbeitgebern zu Verunsicherung.
Wie Sie eine Stellenanzeige geschlechtsneutral formulieren und worauf Sie beim Recruiting achten sollten, das erfahren Sie hier.

10 Tipps für die perfekte Stellenanzeigeftig ungewollte Diskriminierung

Bei der Personalbeschaffung, und insbesondere im Personalmarketing, kommt Stellenanzeigen in einem ansprechenden Corporate Design eine entscheidende Rolle zu. Denn wenn Vakanzen nicht durch interne Kräfte besetzt werden können und auch keine anderen geeigneten Kandidaten im Blickfeld sind, ist die Stellenanzeige der erste Eindruck, den ein potentieller Bewerber vom suchenden Unternehmen erhält.