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Drittes Geschlecht in Stellenanzeigen: So vermeiden Sie auch künftig ungewollte Diskriminierung

Die Zeit, in der Stellensuchende als Bewerberinnen und Bewerber bezeichnet wurden, ist vorbei. Neben „männlich“ oder „Herr“ sowie „weiblich“ oder „Frau“ ist mit „divers“ das dritte Geschlecht eingeführt worden. Das hat weitreichende Folgen für betriebliche Abläufe und führt bei Arbeitgebern zu Verunsicherung.
Wie Sie eine Stellenanzeige geschlechtsneutral formulieren und worauf Sie beim Recruiting achten sollten, das erfahren Sie hier.